Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen nach BGB § 14 B2B (Nur gültig für Unternehmer) Unsere Produkte und Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer, im Folgenden Kunde genannt, sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.

 

1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Firma dataline gmbh und dem Kunden abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Firma dataline gmbh anzuzeigen.

 

2. Zahlungsbedingungen und Preise

Es gelten ausschließlich unsere Liefer – und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer – und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer – und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist ein Verbraucher. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30-34, 66760 Eschborn zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die dataline gmbh ist berechtigt Teillieferungen vorzunehmen.

 

3. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der dataline gmbh genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird. Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der dataline gmbh eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die dataline gmbh diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Wird die dataline gmbh an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z. B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann. Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der dataline gmbh nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der dataline gmbh nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die dataline gmbh nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt. Wird der dataline gmbh die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der dataline gmbh liegt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der dataline gmbh zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Geht die dataline gmbh aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten verlustig, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der dataline gmbh verlässt.

 

4. Eigentumsvorbehalt

 Gelieferte Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der dataline gmbh aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der dataline gmbh. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der dataline gmbh stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der dataline gmbh auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die dataline gmbh abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die dataline gmbh unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der dataline gmbh unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die dataline gmbh dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der dataline gmbh bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der dataline gmbh alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

 

5. Haftungsbeschränkung

Die dataline haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die dataline gmbh nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der dataline gmbh aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

 

6. Gewährleistung für Hardware

Die dataline gmbh gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die dataline gmbh und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der dataline gmbh unverzüglich schriftlich zu melden. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der dataline gmbh Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der dataline gmbh eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der dataline gmbh mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die dataline gmbh ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die dataline gmbh kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der Firma drei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem dritten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein dritter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Inkompatibilitäten zwischen Hardware und Zubehör berechtigen nur dann zur Wandlung, wenn ein Fehler der gelieferten Hardware festgestellt werden kann und kein Zubehör anderer Hersteller einsatzfähig ist. Hat der Kunde die dataline gmbh wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der dataline gmbh grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der dataline gmbh entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Die Lieferung der Hardware erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Default- und Dokumentations-Konfiguration.

 

7. Gewährleistung für Software

Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Die dataline gmbh gewährleistet für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der dataline gmbh eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Die Firma ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Die Firma kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen der dataline gmbh zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Hat der Kunde die dataline gmbh wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Firma nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der dataline gmbh grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihren entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist. Die Lieferung der Software erfolgt, soweit explizit schriftlich nicht anders vereinbart in der jeweils vom Hersteller festgelegten Standard Lizenz- und Dokumentations- Konfiguration.

 

8. Vertraulichkeit

Die dataline gmbh und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

 

9. Beweisklausel

Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der dataline gmbh gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

 

10. Schutzrechte

Ohne ausdrückliche Genehmigung der dataline gmbh ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der dataline gmbh erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.

 

11. Export

Der Käufer erkennt an, dass der Weiterverkauf jeglicher aus den USA importierten Produkte den Export- Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt, die die Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Hardware, Software, technischen Datenträgern und unmittelbaren Produkten von technischen Datenträgern einschließlich Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Verwendung dieser Produkte stehen, beschränken. Der Käufer ist damit einverstanden, dass er weder direkt noch indirekt aus den USA importierte Produkte, Informationen oder Dokumentationen, die damit im Zusammenhang stehen, in irgendwelche Länder bzw. an irgendwelche Endabnehmer exportiert oder weiterexportiert, ohne vorher die hierfür erforderliche Zustimmung von der hierfür zuständigen Behörde eingeholt zu haben. Erforderlich ist die Zustimmung des amerikanischen Department of Commerce, Abteilung für die Verwaltung von Exportangelegenheiten, oder einer vergleichbaren Stelle. Dasselbe gilt für alle Verwendungen seitens des Endabnehmers, die durch US- Bestimmungen beschränkt sind. Diese Bestimmungen beziehen sich insbesondere auf: Länder, für die Beschränkungen gelten, sind derzeit: Kuba, Haiti, Restjugoslawien (Serbien und Montenegro), Iran, Irak, Nordkorea, Syrien und Vietnam Endabnehmer, für die Beschränkungen gelten, sind: alle Endabnehmer, von denen der Käufer weiß oder die begründete Vermutung hat, dass die Produkte, die aus den USA importiert wurden, für den Entwurf, die Entwicklung oder die Produktion von Raketen bzw. in der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder bei chemischen und biologischen Waffen verwendet werden Endverbrauch, für den Beschränkungen gelten: jeglicher Gebrauch von Produkten, die im Zusammenhang mit dem Entwurf, der Entwicklung oder der Produktion von Raketen bzw. der Raketentechnik, im Zusammenhang mit Nuklearwaffen oder der Waffentechnik oder für chemische und biologische Waffen aus den USA importiert wurden

 

12. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der dataline gmbh nur mit schriftlicher Einwilligung der dataline gmbh abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.